Kurzeitvermietung Vorgaben 2025, was davon ist wichtig für uns?
Kurzzeitvermietung Vorgaben 2025 – Gerade der Jahreswechsel wird von dem Gesetzgeber gern als Termin für Veränderungen genommen. So auch 2025. Ich habe hier für Deutschland einmal die für mich (!) als Vermieter wichtigsten Änderungen zusammengetragen. Für das ein oder andere habe ich schon Blogbeiträge und in dem Fall darauf verlinkt. Natürlich wurden die entsprechenden Artikel vorher aktualisiert. Ich erhebe bei weitem nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Dir also etwas auffällt, was Deiner Meinung nach fehlt, dann schrieb es bitte in die Kommentare. Danke Dir.
Vorab, wie gehabt. Ich gebe hier keine Rechtsberatung und auch keine steuerliche Beratung!
Die E-Rechnungspflicht und welche Ausnahmen gibt es?
Für Kleinunternehmer gelten weiterhin vereinfachte Rechnungsanforderungen. Sie sind nicht verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen, sollten aber in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Was Du noch zum Thema E-Rechnung wissen musst, erfährst Du hier!
Hier sind die wichtigsten Ausnahmen zusammengefasst:
- Kleinbetragsrechnungen
Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 250 Euro sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen - Steuerfreie Leistungen ohne Vorsteuerabzugsrecht
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
- Übergangsfristen für kleinere Unternehmen
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro können bis Ende 2027 weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen per E-Mail verwenden.
Kurzzeitvermietung Vorgaben 2025 - Wichtig für die Kalkulation:
- Ab Januar steigt der Mindestlohn um 0,41 Cent auf dann 12,82 Euro.
- Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird erhöht.
- Stromumlagen steigen deutlich auf dann insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde brutto.
- Gasnetzentgelte steigen deutlich an.
- Eigentümer zahlen neue Grundsteuer.
=> Alles Beispiele dafür, dass wir immer unsere Kalkulation im Blick behalten müssen!
Mehr dynamische Stromtarife auf dem Markt
Ab 2025 müssen alle Stromanbieter ihren Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten. Das sind Stromtarife, bei denen sich der Arbeitspreis nach dem Strombörsenpreis richtet. Die Preise ändern sich dadurch in der Regel stündlich. Ob dies für eine Vermietung geeignet ist? Aus meiner heutigen Sicht, nein!
Interessanter ist schon der folgende Punkt:
Smart Meter digitale Stromzähler ersetzen alte Stromzähler
Interessant, wenn man als Kurzzeitvermieter pro Vermietung abrechnen möchte. Der Digitale Stromzähler kostet allerdings mehr und auch der Umbau wird erst ab einer bestimmten Verbrauchsgrenze nicht extra berechnet. Dein Stromnetzbetreiber kann Auskunft geben.
Briefzustellung dauert ab 2025 länger
Ab 2025 müssen 95 Prozent der Briefsendungen erst am dritten Tag, nachdem sie eingeworfen wurden, ankommen. Bisher mussten sie bereits am ersten oder zweiten Tag ihr Ziel erreicht haben.
Briefe und Pakete werden teurer
Ab dem 1. Januar 2025 kostet der Standardbrief 95 Cent statt wie vorher 85 Cent.
Hausbau oder Sanierung geplant?
Fünf Bundesländer erweitern Solarpflicht, bei Neubau oder grundlegenden Dachsanierungen in Eigenregie solltest Du Dich besser vorher informieren.
Wichtig für die Heizsaison!
Strengere Regeln für Kamin- und Holzöfen
Für Kamin- und Holzöfen gelten ab dem Jahr 2025 strengere Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Werte. Etliche ältere Kaminöfen müssten daher bis zum Jahreswechsel mit Feinstaubfiltern modernisiert oder komplett ausgetauscht werden, Bei einem höheren Schadstoffausstoß sei der Ofen buchstäblich aus und sein Betrieb illegal. Die weitere Nutzung nicht nachgerüsteter Kaminöfen kann Bußgelder bis zu 50.000 Euro zur Folge haben. Ausnahmen gelten für offene Kamine.
Wer einen Kamin- oder Holzofen im Haus hat, sollte zeitig prüfen, ob er von der Regelung betroffen ist, und danach sorgfältig durchrechnen, ob sich das Nachrüsten lohnt, rät Haus & Grund Hessen. Wer das Alter seines Geräts nicht kennt, kann mithilfe des Typenschildes auf der Rückseite und einer Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik Informationen über die Abgaswerte und Emissionsdaten finden. Auch der Schornsteinfeger kann die Angaben ermitteln.
Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung
Die wichtigste Neuerung ab 2025 ist die Umsatzgrenze mit 25.000 €, bis zu der Du nicht umsatzsteuerpflichtig wirst. Nur wenn Du im laufenden Jahr (ab ´25) mehr als 100.000 EUR Umsatz erzielst, muss ab dem Überschreitungszeitpunkt die Umsatzsteuer abgeführt werden.
Ganz einfach: Wenn du unter diesen Grenzen bleibst, musst du keine Umsatzsteuer auf deine Vermietungseinnahmen abführen.
Aber Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, kannst du leider keine Vorsteuer abziehen. Das heißt, wenn du größere Anschaffungen oder Renovierungen planst, solltest du das gut durchrechnen.
Für viele von uns Ferienwohnungsvermietern ist das eine tolle Sache. Besonders wenn du hauptsächlich an Privatleute und gewinnorientiert vermietest und nicht ständig große Investitionen tätigst.
Die Regelung gilt jetzt auch EU-weit.
GWG Grenzen 2025
Die Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde von 800 € auf 1.000 € angehoben und es entfällt die Aufzeichnungsflicht, die bisher bei 250 € lag. Darüber hinaus kann aber auch noch entschieden werden, ob man diese geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 250,01 € und 1.000 € doch lieber nach dem Regelsatz abschreibt oder eine Poolabschreibung wählt.
Alle Wirtschaftsgüter, die mehr als 1.000 EUR kosten müssen weiterhin steuerlich aktiviert und entsprechend der AfA-Tabelle abgeschrieben werden.
Solltest Du also viele Anschaffungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern für Deine Ferienimmobilie planen, lohnt es sich, sich vorher zu informieren und clever zu planen.
Weitere Änderungen 2025
Schon traditionell (leider) müssen wir mit Änderungen bei der Kurtaxe oder Bettensteuer rechnen. Und leider wird sich im Vorfeld selten seitens der Entscheidungsträger damit beschäftigt, dass Vermietungsverträge durchaus auch langfristig abgeschlossen werden.
So haben wir erst wieder in diesem Jahr einen Fall auf unserer Insel, in der eine Gemeinde nun mehr Kurtaxe verlangen darf und diese erst großzügig ab dem 01.03.2025 verlangen möchte. Genau 2025, also noch in diesem Jahr.
Meldepflicht 2025
Nicht unbedingt der unwichtigste Punkt in meiner Auflistung und trotzdem hätte ich ihn fast vergessen. Die Aufregung um die Änderungen der Meldepflicht in Deutschland hatte sich zum Jahreswechsel bei mir einfach schon gelegt. Inwieweit sich allein durch den Datenhunger der Gemeinden für Bettensteuer und Co. Erleichterungen für Gäste und Gastgeber daraus ergeben wird uns die Vermietungspraxis zeigen.
Alle Kurzzeitvermietung Vorgaben 2025 habe ich in einem Video zusammengefaßt: