Kurzzeitvermietung E-Rechnung: Ab dem 1. Januar 2025 gab es eine wichtige Änderung: Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird für Geschäfte zwischen Unternehmen Pflicht. Hier erfährst du, was das für dich als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses bedeutet.
Hilft Dir dieses Wissen dabei, Deine Ferienwohnung besser zu vermieten?
Wenn Du nicht gerade als gewerblicher Vermieter nur an große Firmen vermietest und Dir mit der zügigen Umsetzung der E-Rechnung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kannst, dann leider nein!
Hilft aber nix, auch alle anderen müssen sich mit dem Thema „Elektronische Rechnung“ vertraut machen.
Vorab, wie gehabt. Ich gebe hier keine Rechtsberatung und auch keine steuerliche Beratung!
Kurzzeitvermietung E-Rechnung - Was bedeutet das für dich?
Wenn du deine Ferienwohnung an andere Unternehmen vermietest (z.B. an Firmen für Geschäftsreisen), musst du ab 2025 E-Rechnungen ausstellen können. Gleichzeitig musst du auch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Bevor du jetzt in Panik verfällst, wozu mMn kein Grund besteht, bitte einmal tief durchatmen und weiterlesen.
Welche Ausnahmen gibt es von der E-Rechnungspflicht
Hier sind die wichtigsten Ausnahmen zusammengefasst:
- Kleinbetragsrechnungen:
Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von bis zu 250 Euro sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen - Steuerfreie Leistungen ohne Vorsteuerabzugsrecht:
Leistungen, die steuerfrei sind und bei denen kein Vorsteuerabzugsrecht besteht, unterliegen nicht der E-Rechnungspflicht Rechnungen an Privatpersonen (B2C):
Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Geschäftsvorfälle zwischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind nicht betroffen. Das heißt, bei Vermietungen an Privatpersonen (deine normalen Feriengäste) brauchst du keine E-Rechnung zu erstellen.Übergangsfristen für kleinere Unternehmen:
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro können bis Ende 2027 weiterhin Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen per E-Mail verwenden
Durch diese Ausnahmen soll gewährleistet werden, dass die Umstellung auf E-Rechnungen für Unternehmen praktikabel bleibt und nicht zu unnötigen Belastungen führt.
Übergangsfristen, so viel Zeit hast Du, um dich anzupassen
- 2025 und 2026 darfst du auch als Unternehmen noch Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen per E-Mail versenden.
- Wenn dein Jahresumsatz nicht über 800.000 Euro liegt, gilt diese Übergangsfrist sogar bis Ende 2027.
Was solltest du jetzt tun, wenn du von der E-Rechnungspflicht betroffen sein wirst?
- Informiere dich über E-Rechnungs-Software oder -Dienste.
- Sprich mit deinem Steuerberater über die Umstellung.
- Plane die Anpassung deiner Buchhaltung für den Empfang von E-Rechnungen.
Denk daran: Auch wenn du selbst noch Papierrechnungen ausstellen darfst, musst du ab 2025 E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können.
Diese Änderung mag zunächst kompliziert erscheinen, aber sie soll (!) langfristig die Buchhaltung vereinfachen und effizienter machen. Mit der richtigen Vorbereitung wirst du die Umstellung gut meistern!
Und noch einmal, bitte jetzt nicht in Panik verfallen. Auch wenn Du als Unternehmer (yepp, das sind auch gewerbliche Vermieter!), ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen annehmen können musst, kannst Du trotzdem erst einmal ruhig durchatmen. Auch wenn uns als Unternehmer von anderen Unternehmen eine Rechnung gestellt wird, so möchte doch auch dieses Unternehmen in erster Linie, dass die Rechnung auch bezahlt werden kann. Nicht wahr? Und wird entsprechend handeln.
Es besteht als wirklich kein Grund zur Panik, oder vorschnellen Entscheidungen.
Du möchtest gern mehr zu dem Thema wissen? Gerne, bitte sehr:
E-Rechnung, eine detailliertere Beschreibung
Eine E-Rechnung ist mehr als nur ein digitales Dokument. Es handelt sich um eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format, das eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dies entspricht dem europäischen Standard EN 16931, der die Interoperabilität von Rechnungsprozessen im EU-Raum verbessern soll.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle B2B-Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dies folgt der bereits 2020 eingeführten XRechnung im B2G-Bereich.
Die Pflichtangaben einer E-Rechnung ähneln weitgehend denen einer herkömmlichen Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UStG. Dazu gehören unter anderem Namen und Anschriften der Beteiligten, Steuernummer, Rechnungsdatum und -nummer sowie detaillierte Rechnungspositionen.
Eine wichtige Neuerung ist die Pflicht zur Angabe einer Käuferreferenz. Diese dient der eindeutigen Identifikation des Auftraggebers und erleichtert die Zuordnung der Rechnung zu einer bestimmten Transaktion. Beispiele für Käuferreferenzen sind Bestellnummern, Kundennummern oder Projektnummern.
Es ist zu beachten, dass die oft erwähnte Leitweg-ID nur für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber relevant ist.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine E-Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
Um sicherzustellen, dass deine E-Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, solltest du folgende Schritte beachten:
1. Verwendung der richtigen Formate
Nutze die vorgeschriebenen Formate für E-Rechnungen:
2. Sicherstellung der Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit
Stelle sicher, dass deine E-Rechnungen folgende Kriterien erfüllen:
Echtheit der Herkunft: Die Identität des Rechnungsausstellers muss sichergestellt sein.
Unversehrtheit des Inhalts: Die Rechnungsdaten dürfen nach der Ausstellung nicht verändert werden.
Lesbarkeit: Die Rechnung muss für Menschen lesbar sein und während der gesamten Aufbewahrungszeit (zehn Jahre) lesbar bleiben.
3. Nutzung geeigneter Software
Verwende eine Rechnungssoftware, die die Formate XRechnung und ZUGFeRD unterstützt. Einige Beispiele sind:
PDFMAILER: Unterstützt die Erstellung und den Versand von ZUGFeRD- und XRechnung-Belegen.
sevDesk und lexoffice: Bieten umfassende Lösungen für die Erstellung und Verwaltung von E-Rechnungen.
4. Lesbar machen von E-Rechungen
Um E-Rechnungen zu prüfen und anzeigen zu lassen, brauchst Du geeignete Software. Der kostenlose E-Rechnungsviewer ist online auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet und hier erreichbar.
5. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
Achte darauf, dass deine E-Rechnungen alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten. Dazu gehören:
Name und Anschrift des Rechnungsausstellers und -empfängers
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Rechnungsdatum und -nummer
Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag.
6. Übergangsfristen und Ausnahmen, eine Wiederholung
Nutze die Übergangsfristen, um dich auf die Umstellung vorzubereiten:
Bis Ende 2026 kannst du noch Papierrechnungen oder PDFs per E-Mail versenden, wenn dein Umsatz unter 800.000 Euro liegt, sogar bis Ende 2027.
Kleinbetragsrechnungen und Rechnungen an Privatpersonen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.
7. Schulung und Information
Nimm an Informationsveranstaltungen und Webinaren teil, um dich über die neuesten Entwicklungen und Anforderungen zu informieren. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HK) bieten zum Beispiel regelmäßig entsprechende Veranstaltungen ab.
Indem du diese Schritte befolgst, stellst du sicher, dass deine E-Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und du gut auf die Umstellung vorbereitet bist.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Nicht-Einhaltung der E-Rechnungspflicht
Bei Nicht-Einhaltung der E-Rechnungspflicht können verschiedene rechtliche Konsequenzen drohen:
1. Geldstrafen (2024):
- In Frankreich wird eine feste Geldstrafe von 15 € pro Verstoß erhoben.
- In Italien gibt es ein komplexeres Sanktionsmodell:
- Eine Verwaltungsgebühr von 2 € pro Rechnung (maximal 400 € pro Monat) bei Verstößen.
- Verkäufer können mit Geldstrafen von 90% bis 180% der Mehrwertsteuer belegt werden, wenn diese nicht korrekt ausgewiesen wird.
- Käufer können mit einer Strafe in Höhe von 100% der Mehrwertsteuer belegt werden, wenn sie eine falsche Rechnung erhalten und den Vorgang nicht selbst berichtigen.
2. Bußgelder:
- In Deutschland kann ein Verstoß gegen die E-Rechnungspflicht als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR geahndet werden.
3. Zusätzliche Strafen bei grenzüberschreitenden Geschäften:
- In Italien können zusätzliche Geldbußen verhängt werden, wenn bei grenzüberschreitenden Geschäften keine oder falsche Daten übermittelt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Sanktionen von Land zu Land variieren können und sich die Vorschriften ändern können. Unternehmen sollten sich daher stets über die aktuellen Bestimmungen in den Ländern informieren, in denen sie Geschäfte tätigen, um Verstöße und daraus resultierende Strafen zu vermeiden.
Die Strafen sind nun doch etwas angsteinflößend muss ich mir selbst gestehen. Also rufe ich uns noch einmal in Erinnerung, dass es großzügige Übergangsfristen gibt und wir Kleinstunternehmer so genug Zeit für eine Umstellung haben. Sofern wir auch an Firmen vermieten 😉
Schau Dir dazu auch mein Video zu diesem Thema an: