Fundsache, was passiert mit in der Ferienwohnung vergessenen Sachen?

Fundsache! Bestimmt hast Du das auch schon erlebt. Der Gast ist weg und hat „irgendwas“, irgendein Teil vergessen einzupacken. Dieser „Gegenstand“ liegt nach der Abreise noch in der Unterkunft und wird bei der Reinigung gefunden. Wie verhältst Du Dich als Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern jetzt richtig?

Informationspflicht durch den Finder?

Nö, ganz eindeutig nicht.

Überhaupt wird in der Branche gelehrt, dass man dem Gast, dem Urlauber nicht hinterherzurufen habe. Wer könne denn sagen, ob da wirklich offiziell liierte Leutchens zu Gast waren. Oder „nur“ eine Urlaubsbekanntschaft. Richtig, oft weiß man es einfach nicht mit Sicherheit. Übrigens melden sich ja ein Fundbüro auch nicht, oder?

Wie lange muss man eine Fundsache im Hotel aufbewahrt werden?

Laut Google wird Vergessenes  ein Jahr lang vom Hotel aufbewahrt. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieses Zeitraums, bekommt er den liegengelassenen Gegenstand wieder.

Hier irrt Google

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist der städtischen Fundbüros beträgt nach § 973 BGB sechs Monate. Als Finder kannst du deine Fundsache nach sechs Monaten gesetzlicher Aufbewahrungsfrist behalten. Und für uns gilt die gleiche Frist wie bei Fundsachen.

Aber bitte vergiss an dieser Stelle nicht. Ich gebe hier meine Erfahrungen, meine Meinung als Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienunterkünften wieder. Ich gebe hier keine Rechtsauskunft, auch nicht fürs Fundrecht.

Merke
: Also Aufbewahrungspflicht von 6 Monaten und keine Informationspflicht.

Wer bezahlt den Versand der Fundsachen?

Laut dem Gesetzgeber wird die Rücksendung von Lost-&-Found-Objekten vom rechtmäßigen Eigentümer bezahlt. Das ist auch aus versicherungstechnischer Sicht übrigens nicht die schlechteste Idee.

Bedenke jedoch eine Sache ...

Alles ist klar geregelt … und dann wird im Ferienhaus das Kuscheltier oder die Lieblingskuscheldecke vergessen. Oder eine andere Sache mit emotionalem Wert. Letztes Jahr war es bei uns zum Beispiel ein Lavendelsäckchen, ein Geschenk der Enkel. Die den Verlust wahrscheinlich nicht verstanden hätten.

Also war ich nur froh, dass wir das gute Stück bei uns gefunden haben. In dem Fall musste ich aber richtig danach suchen, es war in eine hinterletzte Ecke gerutscht.

Und dann gibt’s da noch die undankbaren Fundsache Situationen

Leider haben wir auch schon erlebt, dass eine fehlende Sache bei uns unauffindbar war. Selbst wenn der Gast felsenfest davon überzeugt ist, dieses wichtige Ding bei uns vergessen zu haben, was wir nicht finden können wir auch nicht nachsenden … das ist eine sehr undankbare Situation. Wir konnten keine Abhilfe schaffen und der Gast behält uns in schlechter Erinnerung.

Mittlerweile ist in den Kommentaren eine ähnlich unglückliche Situation seitens eines Gastes beschrieben, aber lies bitte selbst.

Kurzzeitvermietung Ferienwohnung plus Thema Fundsachen Fundbüros = Tipps als Video

Du hörst und schaust lieber zu, dann lade ich Dich herzlich in meinen youtube-Kanal ein.

Fazit zur Fundsache

Wir haben, meiner Meinung nach (!), eine 6 monatige Aufbewahrungsfrist + keine Informationspflicht + Eigentümer muss das Porto bezahlen + nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gehört die Fundsache Dir.

Wie immer möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der Artikel meiner Meinung entspricht. Ich geben keine Rechtsberatung, das darf ich nicht und möchte ich auch nicht.

Wenn Du etwas besonders wertvolles findest, überlege gut, wie Du damit weiter umgehst. Alte Socken, Ladekabel stehen natürlich in keinem Fundverhältnis zu einem Geldkoffer oder gar wertvollen Schmuck.

An dieser Stelle möchte ich auch die Gäste mit ins Boot nehmen. Wer an seinem Reiseziel etwas vom Vormieter der Ferienwohnung findet, sollte es bitte dem Vermieter melden. Rum und Reichtum wird dem edlen Finder in der Regel nicht erwarten, aber vielleicht vergisst er ja beim nächsten Mal selbst etwas und kann sich dann selbst über die Ehrlichkeit eines Finders freuen.

8 Kommentare zu „Fundsache, was passiert mit in der Ferienwohnung vergessenen Sachen?“

  1. Ich habe neulich ein wichtiges Dokument in einer Ferienwohnung vergessen. Daher ist es gut zu wissen, dass der Eigentümer den Versand zahlen soll. Ich denke, das wird er aber ohne Probleme machen.

    1. Ulrike Piechottka

      Der Eigentümer, dem die vergessene „Sache“ gehört, muss den Versand und ggf. die Unkosten bezahlen. Nicht das es hier zu Missverständnissen kommt!

  2. Hallo, und was kann ich tun wenn der Vermieter behauptet die gefundenen Sachen wurden verschickt, aber er kann den Beleg nicht mehr finden oder er hat es als Päckchen versendet und die Sachen kommen bei mir nicht an? Danke für eine Info.

    1. Ulrike Piechottka

      Um genau diese Sachverhalte möglichst zu vermeiden, frage ich unsere Gäste selbst, wie genau sie ihre Sachen auf eigene Kosten und eigenes Risiko mit Trackingnummer nachgesendet haben möchten. Diese Trackingnummmer gebe ich zusammen mit dem Versandnachweis sofort weiter. Damit ist der Dienstleister in der Haftung.

      Wie die rechtliche Bewertung ist, wenn ich die Sachen aus eigenen Ermessen ohne Verfolgungsmöglichkeit versenden würde, kann ich nur vermuten. Ggf hilft hier ein Gespräch mit der eigenen Versicherung weiter.

  3. Ich bin Neuling als Ferienhausvermieterin, habe eine Kette des Gastes gefunden, sie benachrichtigt und auf meine Kosten verschickt, es kam weder ein Danke, die Kette ist angekommen noch eine positive Bewertung, also ist es das erste und letzte Mal. In Zukunft werde ich die Sachen aufbewahren und abwarten…..

    1. Ulrike Piechottka

      Keinerelei Reaktion ist natürlich auch nicht schön und leider kennen wir das auch. Deswegen versenden wir die Gästesachen prinzipiell nur noch mit Sendungsverfolgung. Erspart im E-Fall auch Diskussionen.

  4. Habe als Gast recht teure Radschuhe auf dem Balkon der Unterkunft vergessen und mich nach Bemerken, ca. 2 Wochen nach ÜB sofort beim Eigentümer der Pension telefonisch gemeldet. Direkt wurde mir wohlwissend bestätigt, dass „die Schuhe bereits entsorgt wurden und es nicht sein Problem sei“
    Ich finde es eine Frechheit und weiß gerade nicht wie ich weiter vorgehen soll.

    1. Ulrike Piechottka

      Vielen Dank für den Kommentar und das Teilen der Erfahrung. Es tut mir leid zu hören, dass die vergessenen Radschuhe zu so einer unangenehmen Situation geführt haben.
      Leider kann ich als Bloggerin keine rechtliche Beratung zu einem speziellen Fall geben. Allerdings möchte ich ein paar allgemeine Gedanken teilen:

      Umgang mit Fundsachen

      Kommunikation ist entscheidend: In der Regel ist es ratsam, dass Vermieter und Gäste bei vergessenen Gegenständen offen und freundlich miteinander kommunizieren. Eine gute Gastgeber-Gast-Beziehung basiert auf gegenseitigem Verständnis und Respekt.

      Aufbewahrungsfristen: Wie in meinem Blogbeitrag erwähnt, gibt es üblicherweise eine Aufbewahrungsfrist für Fundsachen. Dies ist jedoch keine verbindliche Rechtsberatung, sondern lediglich eine allgemeine Information.

      Mögliche nächste Schritte

      Sollten das Gefühl bestehen, dass die Situation nicht fair gehandhabt wurde, könnte in Erwägung gezogen werden:
      1. Eine nochmalige, freundliche Nachfrage beim Vermieter, diesmal aber schriftlich (!), um die Situation zu klären.
      2. Sich an die zuständige Tourismusorganisation oder den Verband wenden, bei dem die Unterkunft möglicherweise Mitglied ist.
      3. Professionelle rechtliche Beratung einholen, wenn das Gefühl besteht, dass Rechte verletzt wurden.

      Ich hoffe, diese allgemeinen Informationen sind hilfreich. Für eine fundierte rechtliche Einschätzung des spezifischen Falls empfehle ich, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

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