Als Titel hätte heute neben Ferienwohnung Rauchverbot folgende Überschriften super gepasst:
- Nichtraucher Ferienwohnung
- Cannabis Konsum Ferienwohnung
- Kiffverbot in der Ferienwohnung
- Cannabis freie Zonen
- Joint rauchen in der Ferienwohnungen
- Cannabisurlaub in der Ferienwohnung
- Kifferurlaub in Deutschland
- Kiffen in der Ferienwohnung
- darf man in einer Nichtraucher-Ferienwohnung auf dem Balkon rauchen
Das sind u. a. die Überschriften, die mir Google zum Thema angezeigt hat … und ein paar andere Sachen mehr. Aber dazu später.
Grundsätzlich gilt wie immer (!) das Prinzip der Rücksichtnahme, was durch eine solche Geruchsbelästigung mitunter doch leidet.
Nichtraucher Ferienwohnung
In der Welt der Ferienvermietungen spielt die Zufriedenheit der Gäste eine zentrale Rolle. Eines der Themen, das oft zu Diskussionen führt, ist das Rauchen in Nichtraucher-Wohnungen. Eine klare Vereinbarung zum Rauchverbot nicht nur in der Wohnung selbst, sondern auch in den Gemeinschaftsbereichen, trägt wesentlich zur Atmosphäre und zur Luftqualität bei. Verstöße gegen diese Vereinbarung können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen, unter Umständen sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses
Was mich daran erinnert, hier gibt es keine Rechtsberatung 😉
Nichtraucher-Ferienunterkünfte
Falls ein Gast nach einer Ferienwohnung suchst, in der das Rauchen strikt untersagt ist, wird seine Wahl schnell auf eine Nichtraucher-Unterkunft fallen. Damit will er sich darauf verlassen, dass der Urlaub ohne die Belästigung durch Zigarettengeruch stattfindet.
Darf man in einer Nichtraucher Ferienwohnung auf dem Balkon rauchen
Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Kurz gesagt, es kommt darauf an. Es kommt darauf an, ob der Vermieter mit seinem Mietvertrag (AGB, Hausordnung, Hausregeln) entsprechende Punkte formuliert hat.
Interessant ist, wie häufig Google diese Frage gestellt wird. Interessant, weil nur der Vermieter die richtige Antwort darauf geben kann! Google ist nicht immer der beste Ratgeber!
Urlaub für Raucher in einer Nichtraucher-Ferienimmobilie
In unseren Nichtraucher-Ferienwohnungen machen natürlich auch Raucher Urlaub. 2-3 mal im Jahr wird auch angefragt, ob man bei uns auf dem Grundstück rauchen kann. Das dürften auch die wenigsten Gäste auf dem Plan haben, dass es nicht nur in der Ferienwohnung Rauchverbot geben kann, sondern auf dem gesamten Grundstück. Egal, wie groß das Grundstück ist.
Zur Erinnerung, wir vermieten nach Mietrecht. Also, was sagt das Mietrecht dazu?
Die Rechtslage rund um das Rauchen bei Ferienwohnung Rauchverbot
Beim Thema Rauchen an oder vor einer Nichtraucher-Ferienwohnungen bewegen wir uns oft in einer rechtlichen Grauzone. Vor allem in Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, die das Rauchen auf Balkonen von Nichtraucher-Wohnungen landesweit regelt. Stattdessen liegt es in der Hand der Vermieter, entsprechende Bestimmungen in den Mietverträgen festzuhalten. Schnell kann das Rauchen auf dem Balkon zur Belästigung anderer Mieter führen und aus diesem Grund somit untersagt sein.
BTW: Wie immer gilt, keine Rechtsberatung! Ich teile hier meine Erfahrung und Meinung.
Rücksichtnahme ist das A und O
Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben ist gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme von großer Bedeutung. Selbst wenn das Rauchen auf dem Balkon nicht explizit verboten ist, kann Rauch ggf. leicht in angrenzende Wohnungen ziehen. Ein offenes Gespräch mit dem Vermieter oder den Nachbarn über mögliche Raucherbereiche außerhalb der Wohnung kann helfen, Konflikte zu vermeiden.
Herausforderungen in der Gemeinschaft
Die Praxis zeigt leider oft, dass das Zusammenleben nicht immer reibungslos funktioniert. Vor offenen Terrassentüren oder Fenstern wird geraucht, ohne zu bedenken, wie schnell der Rauch in die eigene und angrenzende Wohnung gelangen kann. Dies führt zu Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen von Nichtrauchern.
Das Mietrecht
Wie regelt das Mietgesetz Situationen, in denen Nachbarn rauchen? Können Mieter, die sich dadurch gestört fühlen, eine Reduzierung der Miete beanspruchen, und welche Handhabe haben Vermieter in solch einem Fall? Kann ein Rauchverbot ausgesprochen werden?
Ist der Geruch von Rauch als Störung anzusehen?
Der Konsum von Zigaretten und Co. in der eigenen Wohnung, der zu einer Geruchsbelästigung für andere Mieter führt, kann als eine solche Störung angesehen werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Rauchen im Rahmen der normalen Nutzung der Wohnung erfolgt, entsprechende Urteile gibt es bereits.
Führt der Geruch von Rauch zu einem Anspruch auf Mietminderung? (gemäß Mietrecht)
Falls der intensive Geruch von Rauch die Nutzung der Mietwohnung beeinträchtigt, kann dies durchaus eine Mietminderung rechtfertigen. In welchen Rahmen bzw. welcher Höhe kann ich nicht sagen.
Kann Rauchen eine Kündigung durch den Vermieter nach sich ziehen?
Wenn Mieter ohne Rücksicht durch das Rauchen gegen vertragliche Vereinbarungen oder die Hausordnung verstoßen, kann dies zunächst zu einer Abmahnung führen. Sollte das beanstandete Verhalten nicht eingestellt werden, kann eine Kündigung folgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Verhalten andere Mieter stört.
Cannabis Legalisierung
Seit dem 1. April (kein Aprilscherz) 2024 ist ja das Kiffen, das Rauchen von Cannabis, unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Nicht jedoch in Sichtweite und im Freien im Umkreis von 100 m um Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendclubs, Sportplätzen, Fußballstadien usw. In Fußgängerzonen darf laut Gesetz zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden. Des Weiteren darf nicht in Anwesenheit von minderjährigen Personen gekifft werden im (Quelle Bundesgesundheitsministerium).
Das lassen wir jetzt mal sacken und gucken uns weiter das Mietrecht an.
Kommen wir zum Aufhänger-Thema, dem Kiffen.
Kann der Cannabis-Duft für Mitbewohner störend sein?
Beschwerden von Mitmietern über den Duft von Cannabis aus einer Wohnung signalisieren, dass dieser als Störung empfunden wird. Obwohl das Rauchen von Cannabis in der eigenen Wohnung im Allgemeinen gestattet ist, ist dennoch ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Nachbarn geboten.
Ist es möglich, aufgrund von Cannabis Konsum die Miete zu mindern?
In Fällen, wo Cannabis so intensiv in der Luft liegt, dass er die normale Nutzung der Mieträumlichkeiten durch andere beeinträchtigt, kann dies einen berechtigten Anlass für eine Mietminderung bieten.
Soweit die Theorie und jetzt zur Praxis in der Ferienvermietung
Vorab, bei mir hört die Freiheit auf, wenn andere geschädigt werden und keine Rücksicht genommen wird.
Wir haben in einer Umfrage zum Thema gemacht …
Sollte das Kiffen in Hotel, Ferienwohnung und Ferienhaus verboten werden?
Aussagen von Vermietern wie „Rauchen drinnen verboten und draußen erlaubt, also auch das kiffen, wer könnte es prüfen.“, finde ich sehr spannend.
Frage, wer von Euch als Vermieter hat noch nie in einer Unterkunft gestanden und Zigarettenrauch gerochen. Noch besser wird’s, wenn ein Gast mit Pfeife oder Zigarre vor der Wohnung hantiert hat. Der Geruch ist schon ziemlich präsent. Aus diesem Grund haben wir uns übrigens ein Ozon Gerät angeschafft und ich möchte es nicht mehr missen, denn trotz eindeutiger Regeln haben Gäste bei uns leider schon in einer Unterkunft geraucht.
Cannabis ist um einiges geruchsintensiver, wobei Zigarren schon auch mein persönlicher Endgegner sind und ich möchte als Urlauber nicht von meinem Nachbarn eingedieselt werden … wie das übrigens schon vor dem 01.04. auch in Mietwohnungen passiert ist.
An dieser Stelle möchte ich an die Auswirkungen von Geruchsbelästigungen im Mietrecht erinnern.
Gerade, wenn ich auch eine Nichtraucher-Ferienwohnung gebucht habe, dürfte das im E-Fall für Mieter und Vermieter sehr anstrengend werden.
Was also tun? Wobei sich mir als Vermieter die Frage, an dieser Stelle kaum noch stellt. Sondern eher wie. Und manchmal ist es eben echt hilfreich, sich die Veröffentlichungen vom Bundesgesundheitsministerium nochmal genau durchzulesen und dazu gleich noch die im Internet auf ploppendem Artikel über Cannabis Verbotszonen.
Cannabis-Verbotszonen
Und siehe da! Ich persönlich habe für unsere 13 Ferienwohnungen überhaupt keine Wahl. Für alle, die unsere Wohnungen nicht kennen: wir sind von Spiel- und Sportplätzen und Kindern förmlich umzingelt.
Stellt sich mir die Frage, wie bekommt der Gast, dass den vor seiner Buchung überhaupt mit. Nicht jeder wird Luftaufnahmen studieren, oder? Um jetzt also nicht sehenden Auges in eine müffelnde Wohnung zu stolpern, werden wir einen entsprechenden Zusatz in den AGB hinterlegen und ggf. auch einen mit einem Eyecatcher auf der Webseite … mal gucken.
Ich wäre auch bei weitem nicht die Erste.
Cannabis-freie Zone / Kiffer-Verbot
Können Kurzzeitvermieter Gästen das Kiffen verbieten?
Ja, das ist möglich. „Gastwirte können ihren Gästen das Rauchen von Cannabis untersagen, selbst in Lokalen, in denen das Rauchen erlaubt ist, aufgrund ihres Hausrechts“, so ein Geschäftsführer vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. „Dies betrifft ebenfalls die Bewirtung im Freien.“ Zudem ist das Rauchen von Cannabis in der Nähe von Jugendlichen grundsätzlich verboten.
Du merkst also, dass …
Kiffverbot in der Ferienwohnung
Das Kiff-Verbot in der Ferienvermietung ist ein Thema, das leidenschaftliche Debatten auf beiden Seiten entfacht. Auf der einen Seite gibt es starke Argumente für ein Verbot, das sich auf die Sorge um die öffentliche Gesundheit, den Schutz des Eigentums und die Vermeidung von Konflikten zwischen Feriengästen und lokalen Bewohnern stützt. Auf der anderen Seite argumentieren die Gegner eines solchen Verbots, dass es die persönliche Freiheit einschränkt und wenig zur Lösung der zugrunde liegenden Probleme beiträgt.
Ein zentraler Punkt der Befürworter eines Kiff-Verbots ist die potenzielle Beeinträchtigung der öffentlichen Gesundheit. Sie betonen, dass der Konsum von Cannabis in geschlossenen Räumen, besonders in Ferienwohnungen, nicht nur den Konsumenten selbst, sondern auch andere Gäste und Nachbarn durch passives Einatmen beeinträchtigen kann. Darüber hinaus gibt es Bedenken hinsichtlich der Sicherheit, da der Konsum von Cannabis die Wahrscheinlichkeit von Unfällen erhöhen könnte.
Kiffen in der Ferienwohnung
Ein weiteres Argument für ein Verbot ist der Schutz des Eigentums. Vermieter befürchten, dass der Cannabisgeruch in Möbeln und Textilien haften bleibt und die Reinigungskosten erhöht. Zudem könnte die Präsenz von Cannabis Nutzer andere potenzielle Gäste abschrecken, die eine drogenfreie Umgebung bevorzugen.
Kifferurlaub in Deutschland
Auf der anderen Seite steht das Argument der persönlichen Freiheit. Gegner eines Verbots argumentieren, dass Erwachsene in der Lage sein sollten, in ihrer Freizeit Entscheidungen über den eigenen Konsum zu treffen, solange sie niemandem schaden. Sie weisen darauf hin, dass effektive Regulierungsmaßnahmen und klare Kommunikation zwischen Vermietern und Mietern ausreichen könnten, um potenzielle Konflikte zu vermeiden.
Ein weiterer Punkt ist die Inkonsistenz der Cannabis-Politik. In vielen Ländern und Regionen ist der Konsum von Cannabis legalisiert oder entkriminalisiert worden, was zu einer Diskrepanz zwischen lokalen Gesetzen und den Richtlinien von Ferienvermietungen führt. Gegner eines Verbots argumentieren, dass eine solche Politik nicht mehr zeitgemäß ist und die Realität des veränderten gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabis ignoriert.
Abschließend lässt sich sagen, dass das Thema komplex ist und Lösungen erfordert, die sowohl die Bedenken der Vermieter als auch die Rechte der Feriengäste berücksichtigen. Nicht nur der anwesenden sondern auch der nachfolgenden Gäste!
Eine Möglichkeit kann darin bestehen, klare Richtlinien zu etablieren, die den Cannabis-Konsum in Ferienvermietungen regeln, anstatt ihn pauschal zu verbieten. Eine offene Kommunikation und gegenseitiger Respekt sind entscheidend.
Am Ende kann sich jeder Vermieter für die Gestaltung seines Vermietungsangebotes im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entscheiden.
Cannabis-Legalisierung in der Ferienvermietung
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2 Kommentare zu „Ferienwohnung Rauchverbot“
Hallo ,
Danke für die interessanten Infos rund um denk an dich Nichtrauchen in der FeWo. Ich würde unseren Gast gerne auschecken lassen. er hat trotz Verbotsschilder und weiterem freundlichen schriftlichem Hinweis weitergeraucht. Unsere Vermietung läuft über booking.com.
Kann ich den Gast „wegschicken“
Danke vorab
Christa
Hallo,
oh je, das tut mir leid. Vorab muss ich darauf hinweisen, das ich keine Rechtsberatung geben darf und auch keine gebe. ich teile hier jedoch gerne meine Erfahrungswerte.
Wir haben in unseren AGB sinngemäß hinterlegt, dass bei vertragswidrigen Verhalten (Rauchen in der Unterkunft) der Vermieter das Recht auf eine fristlose Aufhebung des Mietvertrags hat und eine Sondergebühr von 500 EUR erhoben kann. Jeder Gast stimmt bei der Buchung unseren AGB zu.
Bis jetzt mussten wir erst einer Belegung mit diesen Konsequenzen konfrontieren. Gäste hatten für 14 Tage gebucht. 2 Tage nach Anreise mussten wir mit Genehmigung der Gäste die Wohnung für eine Reparatur betreten. Dabei wurde Rauchgeruch festgestellt und die Zigarettenreste im Mülleimer gefunden. Nach der Reparatur habe ich den Gästen einen sehr deutlichen Brief geschrieben. Am nächsten Tag sind die Gäste mit den Worten „… es ist hier nicht so, wie wir uns das vorgestellt haben …“ abgereist. Damit hatte ich genug Zeit zum Reinigen Lüften, eine Erstattung ist bei uns bei vorzeitiger Abreise laut AGB ausgeschlossen, und damit war der Fall für mich abgeschlossen.
Im Fall der Fragestellerin hängt nun noch Booking dazwischen. Ich würde an ihrer Stelle Booking sofort über das vertragswidrige Verhalten in Kenntnis setzen und dem Gast mit einem sehr deutlichen Schreiben darüber und über die möglichen Konsequenzen seines Verhaltens (was geben die AGB her?) informieren. Leider verstehen manche Gäste freundliche Hinweise nicht richtig.