Bettensteuer Ferienwohnung, Bettensteuer für Ferienwohnungvermietung, Fremdenverkehrssteuer, Zweitwohnungssteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Wasser- und Bodenverbandabgabe, Beherbergungstaxe, Bettensteuer, Gästetaxe, Kulturtaxe, Hotelsteuer, Übernachtungssteuer, Tourismusabgabe, Kulturförderabgabe, Beherbergungssteuer, Citytax, Verbrauchssteuer, Aufwandssteuer, Aufenthaltsabgabe, Kurabgabe, Nächtigungstaxe, Tourismussteuer, Übernachtungsabgabe, Beherbergungsabgabe, Kurbeitrag, Freizeitinfrastruktur-Nutzungssteuer, Ökosteuer, Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Tourismussteuer …
… die Liste an Gemeindesteuern im Zusammenhang mit der Kurzzeitvermietung scheint unendlich lang zu sein!
Die örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuer, mit zumeist sehr phantasievollen Namen (siehe oben), ist hier unser Thema. Richtig, genau um diese Bettensteuer oder besser um kommunale Abgaben und Steuern soll es hier gehen.
Inhaltsverzeichnis
- Örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuer
- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
- Berechnung und Umgang mit der Übernachtungssteuer
- Preisangabenverordnung
- Die Ferienwohnung Bettensteuer in Deutschland
- Ist die Tourismusabgabe im Endpreis enthalten?
- Kritische Betrachtung der Steuer durch den ADAC
- Unterschiedliche Abgabemodelle in MV
- Stellungnahme der IHK Rostock
- Es können zusätzliche Gebühren anfallen
Örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern
Das Grundprinzip ist immer gleich: Meist wird pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Übernachtungspreises fällig, in der Regel um die fünf Prozent. Manchmal muss auch ein fester Betrag abgeführt werden, zum Beispiel drei Euro pro Nacht oder 10 EUR pro Bett/Jahr.
Es scheint, als gebe es ähnlich viele Abgabenhöhen- und -gestaltungen wie Namen.
Verschiedene Bezeichnungen für eine Abgabe?
Diese Steuer mit den vielen Namen wurde natürlich bereits gerichtlich überprüft und als solche für verfassungsrechtlich zulässig befunden. Schade, oder!?
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Übernachtungssteuern
Das Bundesverfassungsgericht hat zum Beispiel geurteilt, dass die Übernachtungssteuern in Wismar + Schwerin (beide Mecklenburg-Vorpommern) mit dem Grundgesetz vereinbar wären. Diese zusätzliche Abgabe in der Kurzzeitvermietung wurde als gerechtfertigt erachtet.
Jeder, der sie noch nicht abführen muss, sollte froh sein. Und letztlich auch die Gäste.
Geht nur mal davon aus, dass wir auch irgendwann mal wieder 19% Umsatzsteuer anstelle der aktuellen 7% abführen dürfen! Dazu noch diese schöne Abgabe und wir sind ganz schnell dabei, dass ¼ des Preises schon mal ein durchlaufender Posten sind. Ein unglaubliches Szenario.
Du meinst, dass ist zu schwarzgemalt? Das glaub` ich nicht. Denn …
Hotelsteuer
Der Begriff Hotelsteuer wird auch gern für den auf Betreiben von FDP und CSU eingeführte reduzierte Mehrwertsteuersatz von 19% auf 5 % für Kurzzeitvermietungen verwendet. Diese Reduzierung kostet dem Steuerzahler laut Internet pro Jahr rund eine Milliarde Euro und ist nicht nur aus diesem Grund bereits seit 2019 immer wieder ein Diskussionsgrund innerhalb der Regierung.
Ich übertreibe also nicht. Leider.
Bettensteuer Stralsund
Mir ist dieses Thema die Tage aufgestoßen, weil ich in der Ostsee Zeitung von Stralsunder Hotellies las, dass sie diese Steuer separat vom Gast abkassieren und auch in ihrem Preis nicht ausweisen. Zu meiner Überraschung ist dieses Vorgehen wohl rechtlich zulässig. Obwohl der Gast keine Wahl hat. Schwer zu verstehen, oder?!
Berechnung der Übernachtungssteuer
Die Bettensteuer in Höhe von 5% auf den netto Vermietungspreis wurde seitens der Stadt Stralsund mitten im Jahr beschlossen und ab 01.09.2023 eingeführt. Mitten im Vermietungsjahr! Und wir regen uns über zu spät bekannt gegebene Kurtaxen auf. Sachen gibt´s, oder?
Schon im letzten Jahr habe ich mich gefragt, wie machen die Vermieter das in Stralsund? Ich meine 5% sind schon der Hammer. Da sind wir mit unseren 10 EUR pro Bett in der Gemeinde Dranske ja noch gut bedient.
Der Umgang mit der Beherbergungssteuer
Die Vermieter haben es sich aber offenbar sehr „einfach“ gemacht. Der Preis wird einfach nicht mit im Vermietungspreis ausgewiesen. Auf Booking findet der Gast einen kleinen Hinweis bei der Buchung zu dieser „es können zusätzliche Gebühren anfallen“, ganz nach dem Motto: Da kommt dann noch was (?) dazu. Auf HRS wird immerhin mit aufgeführt, dass noch 5% (von was?) extra berechnet werden.
Diese Abgabe wird also wie die Kurabgabe behandelt. Obwohl es dazu bereits 2014 ein Urteil gab.
Wie geht das?
Übrigens, in meinem Fewoletter habe ich zu der Entwicklung in Stralsund noch ein bisschen mehr geschrieben. Ehrlich gesagt war das eher eine ganze Menge und wenn Du Dich dafür noch nicht eingetragen hast und zukünftig gern von mir per Email über Themen rund um die Ferienvermietung lesen möchtest, dann nutz jetzt die Chance und abonniere hier und jetzt meinen Fewoletter!
Zurück zu der Extraberechnung der Bettensteuer und dem angesprochenem Urteil von 2014. Zur Erinnerung, wir haben immer noch eine …
Preisangabenverordnung
Wirbt der Vermieter in der Ferienvermietung mit einer genauen Preisangabe, muss diese in jedem Fall die Kosten für die Endreinigung enthalten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: I-4 U 22/13).
Pflicht zur Angabe von Endpreisen einschließlich kommunaler Abgaben
Das OLG Köln hat geurteilt, dass der angegebene Endpreis auch kommunale Abgaben wie die erhobene „Bettensteuer” beinhalten muss.
OLG Köln, Urt. v. 14.3.2014 – 6 U 172/13 (rkr.)
Vorinstanz: LG Köln, Urt. v. 1.10.2013 – 33 O 10/13
PAngV § 1; UWG §§ 3, 4 Nr. 11; TMG § 3; ROM II-VO Art. 6; ZPO §§ 922, 936
Die Ferienwohnung Bettensteuer in Deutschland
Die Bettensteuer muss laut Gesetz in den Endpreis einberechnet werden.
Grund ist, dass die Bettensteuer vom Vermieter geschuldet wird und nicht vom Gast.
Die Bettensteuer muss also von Portalbetreibern – aber natürlich auch von Hotels mit eigener Buchungsseite – als Preisbestandteil angegeben werden. Verstößen sollten anderenfalls Abmahnungen folgen.
Anders, und an dieser Stelle wird es sehr kompliziert, beurteilt das Gericht quasi nebenbei andere Abgaben wie die Kurtaxe. Denn diese treffe nicht den Vermieter, sondern den Gast selbst. Diese Abgabe würde von den Kurzzeitvermietern für den Gast an die Gemeinde abgeführt werden. Die Bettensteuer hingegen muss der Hotelbetreiber selbst zahlen, kann sie aber an den Kunden weiterreichen.
Verpflichtend wäre die Ausweisung der Kurtaxe im Endpreis aber zumindest nach Auffassung des OLG Köln also nicht.
Warum läuft das in Stralsund nun nicht so? Oder können dort ein Haufen Anbieter abgemahnt werden?
Ist die Tourismusabgabe im Endpreis enthalten?
Nach meiner Internetrecherche stelle ich fest, dass das Problem darin liegt, dass die verschiedenen Abgaben unterschiedlich berechnet werden.
Ich habe es so verstanden:
Manchmal schuldet der Gast die Beherbergungssteuer der Gemeinde, dann muss sie nicht im Preis enthalten sein.
Wenn der Vermieter sie der Gemeinde schuldet, dann muss sie eingepreist sein.
Logisch, dass das ein Riesen-Diskussionsthema ist. Am Ende wird der Wettbewerb verzerrt.
Übernachtungssteuer Ausweisung auf den eigenen Webseiten?
Oft stehen auf den Angeboten oder Webseiten der Hotels tatsächlich nur ein kleiner Hinweis, dass diese Steuer erhoben wird. Wer die Angabe nicht findet und sichergehen möchte, sollte direkt beim Hotel nachfragen, so ein Tipp im Internet.
Wie praktikabel ist das denn bitte?
Kritische Betrachtung der Bettensteuer durch den ADAC
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC), bekannt für sein Engagement im Verbraucherschutz, positioniert sich entschieden gegen die Einführung einer Bettensteuer. Die Organisation hebt hervor, dass solche Steuern häufig als nicht zweckgebundene kommunale Abgaben eingeführt werden, die nicht notwendigerweise dem Tourismussektor zugutekommen.
Stattdessen dienen sie oft dazu, Haushaltsdefizite der Gemeinden und Kommunen auszugleichen.
Die Tourismusabgabe am Pranger?
Die Einführung einer Bettensteuer wird vom ADAC als ein Schritt gesehen, der den Tourismus in Deutschland eher behindert als fördert. Es fehlt an Transparenz bezüglich der Verwendung dieser Mittel, und die Steuer legt eine zusätzliche finanzielle Last auf die Schultern von Privatreisenden und Beherbergungsbetrieben, ohne dass diese im Gegenzug konkrete Vorteile erhalten. Zudem entsteht für die Unterkunftsanbieter ein nicht unerheblicher administrativer Mehraufwand.
Zum Verständnis
Die Verwendung der über Kurtaxe und Kurabgaben eingenommenen Gelder ist streng reglementiert, also ganz genau festgelegt. Die Bettensteuereinnahmen können dagegen nach meinem Verständnis „frei Schnauze“ für Gemeinderechnungen ausgegeben werden.
Auch der ADAC bemängelt,
dass die Bettensteuer meist nicht im initialen Reisepreis enthalten, da sie als lokale Abgabe direkt an die zuständige Steuerbehörde abgeführt werden muss. Nur selten ist sie bereits im Preis für Hotelzimmer inkludiert, was zu einer Intransparenz bei den Reisekosten führt.
Der ADAC weist darauf hin,
dass mit der Kurtaxe und der Fremdenverkehrsabgabe bereits Instrumente existieren, die gezielt zur Förderung des lokalen Tourismus beitragen. Diese Abgaben sind speziell darauf ausgerichtet, die touristische Infrastruktur zu unterstützen, und binden alle Profiteure des Tourismus in die Finanzierung mit ein, nicht nur die Gäste.
Der Club betont zudem die Wichtigkeit von Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Mittelverwendung, um sicherzustellen, dass die erhobenen Gelder tatsächlich zur Verbesserung der touristischen Angebote vor Ort verwendet werden.
Unterschiedliche Abgabemodelle in Mecklenburg-Vorpommern
In Schwerin beträgt die Übernachtungssteuer seit 2014 fünf Prozent der Übernachtungskosten. Es gibt immerhin Ausnahmen für beruflich bedingte Übernachtungen + Aufenthalte.
Wismar erhebt eine ähnliche Abgabe seit 2015.
In Stralsund war eine Abgabe von drei Prozent geplant und letztlich wurden 5% vom netto Vermietungspreis beschlossen.
Erhebt nur Mecklenburg-Vorpommern diese Abgabe?
Nein! Nach einer Übersicht des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) erheben derzeit rund 50 Kommunen eine Bettensteuer.
Andere Quellen meinen:
In Deutschland erheben knapp 2.000 Gemeinden eine solche City-Taxe. Vor allem in unseren Großstädten ist die Steuer üblich.
Stellungnahme der IHK Rostock zu Bettensteuern
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rostock äußert Bedenken gegenüber der Einführung von Bettensteuern, eine Entscheidung, die auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiterhin umstritten bleibt.
Nach Einschätzung der IHK dienen solche Steuern hauptsächlich als zusätzliche Einnahmequellen für die Kommunen, ohne dass sie an spezifische Zwecke gebunden sind. Die Wirksamkeit dieser Steuern hinsichtlich der Förderung des Tourismussektors oder kultureller Projekte steht somit aus Sicht der IHK Rostock zur Debatte.
Meine Meinung zu dieser örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuer
Das wird uns über kurz oder lang allen blühen. Die Gemeinden „brauchen“ Geld und nennen die Abgaben Bettensteuer, Übernachtungssteuer etc (siehe oben).
Solange es bei uns bei 10 EUR pro Bett im Jahr bleibt, alles noch kein Ding …
Mein Fazit zur Bettensteuer Ferienwohnung
Eine Abgabe, die zur Selbstbedienungsmentalität einlädt und eine Frage an Dich:
Welche Steuer bzw Abgabe musst Du für Dein Vermietungsbusiness zahlen?
Natürlich bin ich auch auf Deine Erfahrungen als Gast und Vermieter mit dieser „Verbrauchs- und Aufwandssteuer“ gespannt.
Schreib es mir bitte unten in den Kommentar.
Live-Thema in den Kaffeesätzen: "Es können zusätzliche Gebühren anfallen"
Bei Booking finde ich als Gast vor der Buchung keinen Punkt an dem ich Einsehen könnte, was das für zusätzliche Gebühren sind.
Bei der Buchung gibt´s dann ein Punkt „Exclusive Übernachtungssteuer“. Was wie viel, das bleibt offen. Ich wäre als Gast ja echt schwer begeistert, wenn mir dann bei der Abreise noch eine weitere Rechnung aufgemacht wird.
Bei HRS kann ich bei meinem Beispiel unter Preisdetails noch einsehen, das eine Beherbergungsabgabe in Höhe von 5% nicht (!) im Gesamtpreis enthalten ist.
Der Umgang mit dieser Abgabe ist echt der Hammer und selten habe ich so viele verschiedene Namen für ein und die gleiche, oder zumindest ähnliche Abgabe, gehört.
Neugierig, dann schau Dir gleich die Aufzeichnung an:
Du bist bereits Vermieter oder wirst es bald sein und brauchst dringend Unterstützung?
Wenn Du sofortige Hilfe im Bereich der Kurzzeitvermietung benötigst, sei es bei der Optimierung Deiner Webseite oder Werbestrategien, der Neuausrichtung Deines Vermietungsangebotes oder dem Wunsch, grundlegende Fragen zu klären, ist mein 1:1 Fewo-Livecoaching-Angebot genau das Richtige für Dich.